Blind in einer Sache

„Grundgesetzliches” erwähnt die Bibel in Leviticus 19,14: „Vor einem Blinden lege keinen Anstoss”. Salomo ben Isaak (Rashi; 1040-1105) legt die Stelle folgendermaßen aus: „Jemandem, der ‚blind’ in einer Sache ist, gib keinen Rat, der ihm nicht gut tut! Sage also nicht: ‚Verkaufe dein Feld und nimm dir einen Esel’, nur um ihn zu hintergehen und es ihm zu stehlen.” (לִפְנֵי הַסּוּמָא בְדָבָר לֹא תִתֵּן עֵצָה שֶׁאֵינָהּ הוֹגֶנֶת לוֹ, אַל תֹּאמַר מְכֹר שָׂדְךָ וְקַח לְךָ חֲמוֹר, וְאַתָּה עוֹקֵף עָלָיו וְנוֹטְלָהּ הֵימֶנּוּ)

Die Achtung vor der Würde der Anderen gebietet es, die Karten offen auf den Tisch zu legen, ihre Schwächen nicht auszunutzen, um am Ende Gewinn daraus zu ziehen. In der Auslegung Rashis verbietet der Bibeltext rücksichtslose Manipulation um des eigenen Vorteils willen. Denn: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.” (GG Art.1)

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